Je nach Art der Versicherung und des gewählten Tarifs erfolgen die Beteiligungen an der Investition für die Implantatversorgung. Gesetzlich Versicherte erhalten einen Festzuschuß auf die Versorgung der aktuellen Befundlage. Somit ist nach der Diagnose ein Behandlungs- und Investitionsplan zu erstellen, der die Erstattung ersichtlich macht. Immer mehr Personen haben eine sogenannte Zusatzversicherung abgeschlossen, die hier ebenfalls für eine finanzielle Unterstützung sorgen kann. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.