Aktuell ist diese Leistung eine Privatleistung, die gemäß der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt wird. Immer mehr Versicherer erkennen die Notwendigkeit dieser Diagnose- und Planungshilfen und bezuschussen diese Leistungen zum Teil oder ganz. Gesetzliche Versicherer haben diese Leistung aktuell noch nicht in ihrem Gebührenkatalog berücksichtigt.