Aktuell ist diese Leistung eine Privatleistung, die gemäß der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt wird. Immer mehr Versicherer erkennen die Notwendigkeit dieser Diagnose- und Planungshilfen und bezuschussen diese Leistungen zum Teil oder ganz. Gesetzliche Versicherer haben diese Leistung aktuell noch nicht in ihrem Gebührenkatalog berücksichtigt.
webgo-admin2020-08-12T10:37:22+02:00
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