Wenn es sich um chirurgische Eingriffe handelt, übernimmt diese Ihre Krankenkasse. In allen anderen Situationen, ist es eine Leistung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte privat von unserem Anästhesisten in Rechnung gestellt wird. Selbstverständlich werden wir dieses individuell mit Ihnen besprechen.
webgo-admin2020-08-15T17:34:22+02:00
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