Schöne Zähne im Schlaf? Mit einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose ist das möglich. Diese Methode eignet sich besonders für Angstpatienten oder umfangreiche Eingriffe und sorgt für eine stressfreie, schmerzlose Behandlung.
Unsere Patienten sind begeistert:
“Ich habe beruhigt geschlafen und die Zahnbehandlung war im Nu vorbei!”
Während des Eingriffs werden Sie von erfahrenen Fachärzten überwacht. Nach der Behandlung erholen Sie sich entspannt und können bald mit einem neuen Lächeln nach Hause gehen.
Hier noch einige Fragen rund um die Ästhetische Zahnheilkunde, die uns immer wieder gestellt werden und die wir gerne auch telefonisch beantworten.
Grundsätzlich ja, aber… wir möchten Sie und Ihre Gesundheit in den Vordergrund stellen und die Belastungen so gering wie möglich halten.
Nicht jede Behandlung erfordert eine Vollnarkose. Wenn sie als Patient dieses jedoch wünschen, kommen wir dem gerne nach.
Eine individuelle Untersuchung und Beratung steht hier an vorderster Stelle.
Wir entscheiden dann gemeinsam mit Ihnen, inwieweit eine Behandlung unter Vollnarkose oder örtliche Anästhesie die richtige Für sie ist.
Die Dauer der Behandlung hängt ganz von der geplanten zahnmedizinischen Versorgung ab. Wichtig zu wissen ist folgendes: an dem Tag der Vollnarkose erscheinen sie bei uns in der Praxis nüchtern was soviel heißt, dass sie an dem Tag keine Lebensmittel und keine Getränke zu sich nehmen. Das ist wichtig, damit ihr Magen diese Narkose gut bewältigen kann.
Um Ihnen die Situation vor und nach der Narkose so angenehm wie möglich zu gestalten, sagen Sie doch bitte für eine Begleitperson. Wir benachrichtigen diese, sobald die Behandlung beendet ist und Sie aus der Narkose vollständig erwacht sind. Wenn Sie es wünschen, darf Sie diese Person bereits bei dem wieder Aufwachen aus der Narkose begleiten.
Sie sollten sich für diesen Tag frei nehmen, so dass sie sich ganz und in Ruhe erholen können.
Nach der eingehenden Diagnose und Behandlungsplanung wird der alles ist mit ihnen die Details zur Narkose besprechen. Die Höhe der Investitionen richtet sich nach der Dauer der Narkose. Diese Grundlage bestimmt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nach der der Anästhesist seine Leistungen berechnet.
Einige Narkosen werden von Versicherern erstattet, beziehungsweise zum Teil erstattet. Hier richtet sich die Entscheidung nach dem Alter des Patienten und nach der Art der Behandlung. Auch diese Details werden wir ganz individuell mit Ihnen hier im Hause besprechen.
Wir sind für Sie da – ob für Fragen, Terminvereinbarungen oder weitere Informationen. Kontaktieren Sie uns einfach und schnell, wir freuen uns auf Sie.