Nach der eingehenden Diagnose und Behandlungsplanung wird der alles ist mit ihnen die Details zur Narkose besprechen. Die Höhe der Investitionen richtet sich nach der Dauer der Narkose. Diese Grundlage bestimmt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nach der der Anästhesist seine Leistungen berechnet.
Einige Narkosen werden von Versicherern erstattet, beziehungsweise zum Teil erstattet. Hier richtet sich die Entscheidung nach dem Alter des Patienten und nach der Art der Behandlung. Auch diese Details werden wir ganz individuell mit Ihnen hier im Hause besprechen.
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